| Erreichbarkeit unserer Wanderleiter,
Helmut Sperling 033205 44505
Hinweis: Es wird Firmen oder in ihrem Auftrag handelnden Callcentern strickt untersagt die angegebene Erreichbarkeiten für geschäftlichen Zwecke (z. B. zur Gewinnerzielung über Verkäufe, Verlagsabos, Glückspiele usw.) zu nutzen, zu sammeln bzw. weiterzugeben! Gleiches trifft auch für die auf den Seiten vorhandenen Fotos zu! Die Urheberrechte der Fotos liegen - soweit nicht anders vermerkt - beim Seiteninhaber dieser Hompage.. Wanderplanungen 2018
Der genannte Personenkreis der Wanderleiter hat sowohl Lizenzen des Landessportbundes Brandenburg als auch des Deutschen Wanderverbandes zur Leitung solcher Veranstaltungen. Es gelten die Regeln des Landesfachverbandes für Wandern und Bergsteigen des Landes Brandenburg.
Anmeldungen zu den Touren Wir bitten die Anmeldungen zu unseren Wanderungen rechtzeitig vorzunehmen. Bitte wartet nicht unbedingt bis zum Meldeschluss. Falls unter Hinweise "Anmeldung notwendig" steht, aber kein Datum genannt ist, bedeutet dies spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Allgemein zahlen Gäste eine Unkostenbeitrag von 2 € zur Deckung der Aufwendungen. Die Organisatoren der Touren arbeiten bei uns ehrenamtlich und rechnen diese "Einnahmen" ab. Bei Mitgliedern des ESV Lokomotive Potsdam e. V. (auch aus anderen Vereinsabteilungen des gleichen ESV) ist dies bereits im Beitrag enthalten. Durch eine Kooperation zwischen der Wandergruppen "Die Baberower" e. V., dem Eifelverein Potsdam-Teltow e. V. und der Abteilung Wandern des ESV Lokomotive Potsdam e.V. zahlen diese drei Wandergruppen untereinander diesen Startbeibtrag von jeweils 2 Euro auch nicht. Der Wanderer sollte aber selbst auf die Zugehörigkeit zu einem dieser Gruppen hinweisen - nicht immer kennt jeder jeden! Teilnehmer, die in Besitz eines Fahrausweises VBB-Abo 65plus sind, geben dieses bei der Meldung ungedingt mit an. Dieses Ticket gilt aber nur innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin/Brandenburg - es gilt nicht grenzüberschreitend nach Polen und in angrenzende Bundesländer. Der Einzugsbereich ist kleiner als beim Länderticket. Teilnehmer mit VBB-Abo 65plus werden also in der Stärkezählung für Gruppenfahrkarten innerhalb des VBB-Gesamtnetzes bei uns nicht gezählt. Neu ist ab 01.01.2016, dass zwei für denselben Zeitraum gelöste Zeitkarten, die jeweils in zwei benachbarten Tarifgebieten (Verkehrsverbundgebieten) gelten, ohne weiteres Lösen einer Anschlusskarte verbundraumüberschreitend gültig. Ländertickets, Abo65plus des VBB und Geamtnetztageskarte des VBB gelten als Sonderreglung und sind in diesem Falle den Zeitkarten gleichgestellt. Jeder sollte also rechnen, ob sich Kobinationen von verschiedenen Fahrausweisen als preisgünstiger erweisen. Dabei spielen Wochentag und Uhrzeit auch noch eine Rolle. . .. Leider gab es beim Schönen-Wochenende-Ticket zum 01.01.2015 eine gravierende preisliche Änderung. Das schleichende bisher bereits auf 44 Euro erhöhte Gruppenangebot wird zwar als Werbung auf 40 Euro gesenkt - doch das gilt nur für eine Einzelperson. Bei Nutzung von zwei Personen kostet es weiterhin 44 Euro. Aber die dritte, vierte und fünfte Person zahlen jeweils 4 Euro zusätzlich. Ein voll ausgelastetes Schönes-Wochenende-Ticket mit fünf Personen kostet nun 56 Euro (statt 44 Euro).
Besonderheiten Die DB unterteilt in drei große Kategorien von Zügen. Zur Gattung 'A' zählen ICE, zur Gattung 'B' die EC, IC und D, zur Gattung 'C' IRE, RE, RB und DB-zugehörige S-Bahnen. Zuständig für die Gattungen A und B ist die DB, für die Gattung C sind es die Bundesländer. Die Züge der Gattung C werden von den einzelnen Bundesländern von der DB nur gemietet. DB-fremde Unternehmungen haben spezielle Anerkennungsreglungen.
Da das BBT ein Länderticket ist, ist dafür bei uns der VBB zuständig. Auch bei den Ländertickets gab es außerhalb Brandenburgs Preiserhöhungen allgemein um einen Euro. Dagegen ist bei allen Fragen zum SWT die DB zuständig.
Die DB hat die Nutzung bestimmter ICs innerhalb Berlins/Brandenburgs mit Fahrausweisen des VBBs auf ausgewählten weniger freqentierten Streckenabschnitten innerhalb Berlin/Brandenburgs freigegeben.
Im bundesländerübergreifenden Verkehr des z. B. des HEX zwischen Genthin und Berlin (Harz-Berlin-Express) gelten allein nur die Fahrausweise des HEX - nicht die der DB oder des VBB. Der Abschnitt von Genthin bis Berlin ist seitens des HEX als Fernverkehr - also Gattung B - eingestuft.
Also alles absprechen und möglichst optimieren!
Beachtet bitte aber auch, dass bestimmte einmal gelöste Fahrausweise von der Bahn nicht zurückgenommen werden. Erst muss man der Bahn ein betriebsbedingtes Verschulden einschließlich der Informationspflicht nachweisen. Kommen also angemeldete Teilnehmer nicht zur Zugabfahrt, bleiben wir auf bereits gelösten Fahrausweisen hängen. Selten finden wir in der Kürze der Zeit dann "Ersatzmitfahrer".Bei Nichtantreten der Fahrt müssen wir also im Allgemeinen nach Fahrkartenkauf die Effektivkosten vom Meldenden einfordern. Bei zu geringer Teilnehmerzahl müssen wir leider auch Touren komplett absagen.
Allein die ab 01. August 2013 bis 01.01.2017 geltenden Tarifinformationen der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen umfassen ca. 150 A5-Seiten. Darin sind aber die Bedingungen und Tarife, die nur für die Deutsche Bahn AG allein gelten oder die Sonderreglungen bei anderen privaten Unternehmungen noch nicht enthalten. Die Unternehmungen kommen bei dieser Vielzahl und den laufenden Veränderungen leider oft nicht hinterher, auch ihr Personal ausreichen nachzuschulen. Die Nachlösegebühren im Zug haben sich erneut erhöht - auch die Gebühren bei den noch möglichen Rücknahmen von Fahrausweisen bis 1 Tag vor Fahrtantritt. Die Nutzung von weiteren Sparangeboten der DB (persönlich und auch als Gruppe ab 6 Personen) wird computergesteuert. Ist die Nachfrage zu groß, wird der Verkauf von verbilligten Fahrkarten gestoppt, eingeschränkt oder auf "Normal" gesetzt. . Auch wird auf Erfahrung beruhend der Verkauf drei Tage vor Reisebeginn ausgesetzt. Zugesagt ist aber dafür ein Verkauf bis eine Stunde vor Reisebeginn.
Hinzu kommen nunmehr auch immer neue ausgeklügelte Namen für Gebühren beim direkten Kauf am Schalter oder Gebühren bei Zahlung mit einer VISA-Card außerhalb der Reisewagen.
Das Fahren ohne gültigen Fahrausweis gilt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftatbestand für eine Anzeige und damit Speicherung von Daten. Pannen also unbedingt dokumentieren bzw. durch andere Reisende vorbeugend bezeugen lassen.
Durch diese geschickt getarnten Gebührenveränderungen will die DB versuchen, entstandene Einnahmeverluste auszugleichen. |
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